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   BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11   

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BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11 (https://dejure.org/2011,1975)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11 (https://dejure.org/2011,1975)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 BvR 2297/11 (https://dejure.org/2011,1975)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 33a StPO; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 120 Abs. 1 StVollzG; § 138 Abs. 3 StVollzG
    Maßregelvollzug; Verlegung; Vollzugslockerungen; Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG, § 138 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren - hier: Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einseitiger Begründung einer nicht begründungspflichtigen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG, § 138 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren - hier: Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einseitiger Begründung einer nicht begründungspflichtigen ...

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit der Verlegung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen dessen Willen zur Ermöglichung von Lockerungen in eine andere Maßregelvollzugsklinik; Notwendigkeit einer Anhörungsrüge vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren - hier: Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einseitiger Begründung einer nicht begründungspflichtigen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren - hier: Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einseitiger Begründung einer nicht begründungspflichtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit der Verlegung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen dessen Willen zur Ermöglichung von Lockerungen in eine andere Maßregelvollzugsklinik; Notwendigkeit einer Anhörungsrüge vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Rechtsbeschwerde bei der gebotenen am recht verstandenen Interesse des Beschwerdeführers orientierten Auslegung (vgl. BVerfGE 122, 190 ) keine Fragen aufgeworfen hätte, die nach den maßgeblichen Kriterien des § 116 Abs. 1 StVollzG in Verbindung mit § 138 Abs. 3 StVollzG (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 116 Rn. 2; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 3) eine Überprüfung der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung erforderlich machten.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäߧ 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    aa) Allerdings verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht, auf jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich einzugehen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    Für einen solchen Fall könnte eine derartige Feststellung auch nicht ohne jede nähere Auseinandersetzung mit den berührten grundrechtlichen Belangen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz ungewollter Verlegungen BVerfGK 6, 260 ; zur Grundrechtsrelevanz der Bindung von Lockerungsmöglichkeiten an die Voraussetzung vorheriger Verlegung BVerfGK 11, 262 ) getroffen werden.
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    Eine Anhörungsrüge ist in einem solchen Fall vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erforderlich, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringendes Beschwerdeführers nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR2374/10 -, juris, BVerfG, Beschluss der 3.Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    aa) Allerdings verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht, auf jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich einzugehen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung jeglichen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    Für einen solchen Fall könnte eine derartige Feststellung auch nicht ohne jede nähere Auseinandersetzung mit den berührten grundrechtlichen Belangen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz ungewollter Verlegungen BVerfGK 6, 260 ; zur Grundrechtsrelevanz der Bindung von Lockerungsmöglichkeiten an die Voraussetzung vorheriger Verlegung BVerfGK 11, 262 ) getroffen werden.
  • OLG Hamm, 04.11.2008 - 4 Ws 316/08

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    Lediglich in einer die Entscheidung nicht tragenden Passage eines Beschlusses im Verfahren nach § 67d Abs. 6 StGB hat das Oberlandesgericht Hamm ausgeführt, der Untergebrachte sei in eine andere Einrichtung zu verlegen, wenn ihm in der aktuellen Einrichtung aufgrund einer politischen Vereinbarung keine Lockerungen gewährt werden könnten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4 November 2008 - 4 Ws 316/08 -, StV 2009, S. 147).
  • KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97

    Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm geklärt, dass ein Vorschaltverfahren entbehrlich ist, wenn die Maßnahme auf einer den Einzelfall betreffenden bindenden Weisung der Aufsichtsbehörde beruht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. April 1994 - 1 Vollz (Ws) 85/94 -, ZfStrVO 1995, S. 183 f. und vom 17. April 1997 - 1 Vollz (Ws) 56/97 -, NStZ 1998, S. 399).
  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 1 Vollz (Ws) 85/94
    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11
    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm geklärt, dass ein Vorschaltverfahren entbehrlich ist, wenn die Maßnahme auf einer den Einzelfall betreffenden bindenden Weisung der Aufsichtsbehörde beruht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. April 1994 - 1 Vollz (Ws) 85/94 -, ZfStrVO 1995, S. 183 f. und vom 17. April 1997 - 1 Vollz (Ws) 56/97 -, NStZ 1998, S. 399).
  • OLG Hamm, 17.04.1997 - 1 Vollz (Ws) 56/97
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